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Frage 22: Reichweite deutschen Rechts und internationale Kooperationen
Wie groß ist die Reichweite des deutschen Urheberrechts in einem Bereich, in dem wissenschaftliche Ergebnisse oft von Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen aus unterschiedlichen Staaten in Kooperation erbracht werden?
Die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Für alle Publikationen, auch ausländische, gilt hinsichtlich ihrer Nutzung deutsches Urheberrecht, sofern sie in Deutschland stattfindet. Das Zweitveröffentlichungsrecht ist bisher eine vertragsrechtliche Regelung. Hier gibt der Vertrag die Rechtsordnung vor. Deutsches Urheberrecht kann dann im Einzelfall nach den Regeln des Internationalen Privatrechts Anwendung finden (siehe Frage 21: Gilt ein national verankertes Zweitveröffentlichungsrecht gegenüber internationalen Verlagen?).
Nach §120 UrhG gilt aber grundsätzlich, dass deutsche Staatsangehörige den urheberrechtlichen Schutz für alle ihre Werke genießen, gleichviel ob und wo die Werke erschienen sind. Ist ein Werk von Miturhebern/Miturheberinnen geschaffen, so genügt es, wenn ein Miturheber/eine Miturheberin deutscher Staatsangehöriger bzw. deutsche Staatsangehörige ist.
QUELLE: Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen: "Frequently asked Questions zu Open Access und Zweitveröffentlichungsrecht (FAQ)" [pdf], lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC-BY)
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