Geheimhaltungspflicht

Ghostwriter

VerfasserIn / HerausgeberIn: 
Planta, Alessandra von
Publikationsinformationen
Publikationstyp: 
Hochschulschrift
Sprache der Publikation: 
Deutsch
Erscheinungsjahr: 
1998
Erscheinungsort: 
Bern
Verlag: 
Stämpfli
Erschienen in: 
Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht
Band/Heft/Nummer: 
47
ISBN/ISSN: 
3727205970

Zugl.: Zürich, Univ., Diss., 1998

Internet-Referenz

UrhG § 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen [01.01.2008]

(1) Die Ansprüche nach den §§ 54 bis 54c, 54e Abs. 2, §§ 54f und 54g können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

(2) Jedem Berechtigten steht ein angemessener Anteil an den nach den §§ 54 bis 54c gezahlten Vergütungen zu. Soweit Werke mit technischen Maßnahmen gemäß § 95a geschützt sind, werden sie bei der Verteilung der Einnahmen nicht berücksichtigt.Weiterlesen

Inkrafttreten am: 
01.01.2008
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