Aufhören lässt das Landgericht Hamburg in den letzten Tagen: Zuerst deutete es am 27.08.2010 an, dass Verwertungsgesellschaften einen weitreichenden urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen YouTube geltend machen könnten (mehr dazu bei iuwis). Eine Woche später verurteilte das Landgericht Hamburg YouTube nun sogar zu Schadensersatz.Weiterlesen