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Creative Content: Neue Geschäftsmodelle und nutzerfreundliche Gesetze
Nicht nur Musik, Texte und Publikationen, Filme und Videospiele sind kreativer Inhalt, sondern auch wissenschaftliche Texte und Forschungsergebnisse. Darauf weist das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ in seiner Antwort (PDF, 33 KB) auf das „Reflection Document“ der EU hin.
Unter der Überschrift „Creative Content in a European Digital Single Market: Challenges for the Future“ fordert die EU die verschiedenen Interessengruppen auf, sich an einer Debatte über zukünftige Gestaltung der europäischen Gesetzesrichtlinien im Bereich Urheberrecht und geistiges Eigentum zu beteiligen.
In seiner Antwort begrüßt das Aktionsbündnis zwar die Forderung, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, die der digitalen Welt angemessen sind, vermisst aber die wissenschaftliche Inhalte in der Aufzählung der Kommission, die explizit nur Musik, Buchverlage, Film und Videospiele erwähnt. Auch wissenschaftliche Inhalte sind Ergebnisse von Kreativität. Wichtig sind sie auch deshalb, da ohne ihre Ergebnisse die meisten Neuerungen in der produzierenden Industrie aber auch bei Dienstleistungsunternehmen nicht möglich wären.
Nach Ansicht des Aktionsbündnisses werden kreative Inhalte am besten gefördert, wenn sie nach Open-Access-Grundsätzen frei zugänglich sind. Das sollte auch in der Wirtschaft gelten. Auch sollten nutzerfreundliche Schrankenregelungen erhalten bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass im freien Markt die Nutzerrechte nicht genug beachtet werden. Denn schließlich können „Produzenten von Wissen [...] nur dann kreativ sein, wenn sie auf dem aufbauen können, was schon an Wissen da ist, wenn sie also produziertes Wissen freizügig nutzen können.“ Das gilt für die Wissenschaft ganz besonders.
Das „Reflection Document“, das gemeinsam von der Kommission für Informationsgesellschaft und Medien und der Kommission für den europäischen Binnenmarkt verfasst worden ist, sieht das Urheberrecht als die Basis der Kreativität an. Das Papier soll als Anstoß dienen, über ein gemeinsames europäischen Vorgehen nachzudenken, wie man die Herausforderungen der Digitalisierung meistern kann. Dabei geht es darum, die verschiedenen Interessen von Rechteinhabern und Urhebern einerseits und von Konsumenten und Bürgern andererseits gleichermaßen zu berücksichtigen. Die verschiedenen Wortmeldungen werden in die Vorbereitungen für die Gesetzgebungsprojekte der nächsten Legislaturperiode eingehen.
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