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Der Bärendienst. Günter Krings desaströser Angriff auf die DFG.
zu: Günter Krings: Darauf wird sich die Politik nicht einlassen! DFG attackiert das Urheberrecht. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.10.2011. S. N5
Ein Kommentar von Ben Kaden
Nachdem Roland Reuß und Volker Rieble in der letzten Woche eine ausführliche Kritik an der DFG in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung publizierten, in der Open Access eher einen Seitenaspekt darstellte, springt ihnen morgen Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, mit einer kräftigen Attacke gegen das Zweitveröffentlichungsrecht, sofern es von der DFG zu einem verbindlichen wird, in dem diese Fördermittel an eine (parallele) Publikation der Ergebnisse von geförderter Wissenschaft nach dem Open-Access-Prinzip knüpft, zur Seite.
Dieses Recht heißt dann, so Krings, "verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht" (bei anderen heißt es "unabdingbares"), wobei nicht ganz klar ist, ob der Autor hier schlicht polemisiert oder einfach eine OA-Zweitveröffentlichungspflicht meint. Klar ist, dass er eventuelle Mandate der DFG und die Idee eines Zweitveröffentlichungsrechts so vermengt, wie es ihm in die Argumentation passt. Genaugenommen liegen hier allerdings zwei deutlich getrennte Phänomene vor.
Generell begrüßt Krings sogar die Förderung von Open Access. Er betont aber zugleich, dass die Verlage über Expertise und Qualität verfügen, die "Open-Access-Repositorien wissenschaftlichen Autoren nicht bieten". Stattdessen stellt er sie als Nassauer dar:
"Ihr Modell basiert vielmehr darauf, dass sie die durch Verlage oder kostenpflichtige Open-Access-Plattformen erbrachten Leistungen übernehmen wollen, ohne sich an den im Rahmen der Erstpublikation entstandenen Kosten zu beteiligen."
Nach dieser Abrechnung mit dem grünen Weg kommt er zum Kern seines Beitrags, nämlich einem breiten Angriff auf die DFG. Dieser, so Krings,
"geht es also nicht um die Qualität des Publizierens, sondern um die Kosten für den Zugang zu qualitativ hochwertigen Inhalten. Sie will in Wirklichkeit nicht den „freien Zugang“, sondern den „kostenlosen Zugang“. Damit erweist sie den Wissenschaftlern in Deutschland einen Bärendienst."
Warum die DFG, die meines Wissens keine Bibliotheksetats außer vielleicht den ihrer Hausbibliothek direkt finanzieren muss (man möge mich hier mit Beispielen korrigieren), solch einen Bärendienst antreten möchte, macht der Politiker leider nicht deutlich.
Stattdessen reproduziert er weitgehend das Bild, dass Reuß und Rieble entwerfen und auf das die DFG in der vergangenen Woche eher halbherzig mit einer überraschend knappen Pressemitteilung reagierte. Dann fädelt er seine Argumentation auf den Haken des "verbindlichen Zweitverwertungsrecht[s]", das, wie er richtig erkennt, wissenschaftlichen Autoren das Recht "nimmt, Verlagen ihr ausschließliches Nutzungsrecht zu verkaufen". Andersherum formuliert könnte man aber sagen, es gäbe ihnen das Recht, als Urheber auch nach einer Publikation über Werke unabhängig von den Interessen der Verlage als Verwerter zu verfügen und sie z.B. für eine parallele Langzeitarchivierung auf einen nicht-kommerziellen Hochschulserver freizugeben. Aber Krings beweist ein bemerkenswertes Formulierungsgeschick, wenn er argumentiert, man zwänge die Wissenschaftler zu ihrem Recht. ("Die Forschungseinrichtungen als selbsternannte Vertreter der Wissenschaft wollen [...] stattdessen die Wissenschaftler zu einem Zweitverwertungsrecht zwingen" sic!)
Dass Krings nicht das gesamte wissenschaftliche Publikationswesen und dessen Praxis im Blick hat, zeigt er mit einer Aussage wie dieser:
"Außerdem droht ein kultureller Rückschritt: Nicht der Leser, sondern der Autor muss so künftig die Lektorats- und Druckkosten allein zahlen. Das kann sich nur ein Professor mit vielen Hilfskräften leisten."
Es ist nämlich nicht so, dass bisher der Leser die Lektorats- und Druckkosten allein zahlt. In der Regel zahlt die Bibliothek. Dazu kommt, dass vom Autor zu entrichtende Druckkostenzuschüsse z.B. bei der Publikation von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten eher die Regel sind und ein Aufsatz in wissenschaftlichen Zeitschriften nun auch nicht immer sorgsam lektoriert wird. Oft ist der Autor sogar gehalten, die nahezu fertige Druckvorlage abzuliefern.
Man kann nun einwenden, dass es einige engagierte deutsche mittelständische Verlagshäuser gibt, die tatsächlich mehr Mühe in die Aufbereitung der Texte stecken, als es internationale Großverlage erfahrungsgemäß tun. Aber auch diese Ausnahmen eignen sich kaum, um daraus eine globale Regel für den gesamten wissenschaftlichen Publikationsmarkt zu formulieren. Darüberhinaus mutet es etwas eigenartig an, dass Krings kein großes Problem mit dem goldenen Weg zu haben scheint, der im Normfall alle Kosten ausschließlich auf den Autor oder seine Hochschule bzw. Förderinstanz wälzt, ein paar Absätze später das Verfahren aber als wie auch immer begründbaren "kulturellen Rückschritt" geißelt. Dass ist genauso stimmig, wie sein Sticheln gegen Lobbyversuche der DFG, der er mit der unkritischen Übernahme des Standard-Szenarios eines anderen Lobbyverbandes begegnet. Denn seine Argumentation nimmt folgenden Weg:
"Ein verbindliches Zweitverwertungsrecht nimmt den Wissenschaftlern allerdings das Recht, Verlagen ihr ausschließliches Nutzungsrecht zu verkaufen. Sie hätten dadurch letztendlich weniger Rechte, die sie verwerten können. Die Wissenschaftsverlage müssen bei zu erwartenden Zweitveröffentlichungen in Open-Access-Repositorien mit weniger Umsatz aus dem Verkauf von Zeitschriften und Büchern rechnen und daran ihre Kalkulation anpassen. Dies führt zu höheren Publikationskosten, die eine Veröffentlichung nach den bisherigen Standards für viele Werke unmöglich machen."
Beachtlich ist die Mehrdeutigkeit des zweiten Satzes: Er lässt mustergültig offen, auf wen sich das "sie" bezieht – die Verlage oder die Wissenschaftler. Gemeint sind natürlich die Verlage, aber auch wenn die FAZ eine überdurchschnittlich gebildete Leserschaft anspricht, scheint hier doch der andere Abzweig im Schluss nicht unwillkommen. Für die Absatzzahlen lässt sich z.B. mit so genannten Embargozeiten, nach denen der Autor das Recht hat, sein Werk einer Zweitveröffentlichung – übrigens auch bei einem anderen Verlag – zuzuführen, einiges ausgleichen. In der Wissenschaft ist die rechtzeitige Rezeption einer Publikation zwar nicht Gold aber durchaus Reputation wert. Daher werden Bibliotheken auch in Zukunft auf den zeitnahen Erwerb wissenschaftlicher Literatur nicht verzichten können. Kein Hochschulprofessor von Renommee wartet ein halbes Jahr auf eine eventuelle Nachpublikation in einem Repositorium. Da die Bibliothek dessen Versorgung zur Aufgabe hat, müssen sich die Verlage dahingehend eigentlich keine Sorgen machen.
Das weiß Günter Krings wahrscheinlich auch, weswegen er die Solidarität des Mittelbaus sucht:
"Die DFG als Vertreterin der Wissenschaftsorganisationen und der wissenschaftlichen Elite, die von den Fördergeldern profitiert, lobbyiert hier auch gegen den akademischen Mittelbau. Dem werden die Urheberrechte beschnitten, und er soll – nach den Vorstellungen der DFG – einer Elite per gesetzlichen Zwang seine Forschungsergebnisse über Open Access umsonst zur Verfügung stellen."
Das Schema wohlhabender Professor (der zur Not auch Open Access selbst finanziert) versus darbender Mittelbau ist vielleicht nicht vollkommen unrealistisch, hier aber derart Schwarz-Weiß überzeichnet, dass man selbst mit großem Wohlwollen Mühe hat, die steilen Thesen in irgendeiner Form ernstzunehmen. Denn ein beschnittenes Urheberrecht (= Zweitveröffentlichungsrecht nach Krings' Verständnis) würde sicher nicht nach Wissenschaftshierarchien selektiv zur Anwendung kommen. Das Recht ist in der Bundesrepublik für alle verbindlich. Mit welcher Motivation die DFG den Mittelbau zu ihrem Feindbild erklären könnte, lässt Krings ebenfalls offen.
Der einzig wirklich nachvollziehbare Punkt in Krings Artikel ist – aus bibliothekarischer Sicht – die Erkenntnis, dass die Mittelsituation vieler Bibliotheken besser sein könnte:
"Die naheliegendste Lösung ist die sogenannte haushälterische Lösung, das meint eine bessere Ausstattung wissenschaftlicher Bibliotheken mit Haushaltsmitteln für die Anschaffung wissenschaftlicher Literatur."
"Naheliegendst" ist die Lösung allerdings vor allem für die Verlage, die von hohen Erwerbungsetats direkt und häufig auch berechtigt profitieren (wenn sie eine angemessene Gegenleistung bieten). Von der DFG einzufordern, sie sollte sich um die Bibliotheksbudgets kümmern, verkennt aber grundlegend deren Funktion. Forschungsförderung ist etwas anderes als Literaturbeschaffung. Wenn die Bundesländer entsprechend Mittel kürzen und, wie Krings meint, "[s]tatt in Inhalte [...] häufig in Technik investier[en]" kann die DFG wenig Kompensationsarbeit leisten. Zumal den meisten Wissenschaftlern der Verzicht auf den Anschluss an entsprechende Dateninfrastrukturen nicht weniger tragisch erscheinen dürfte als die Schließung ihrer Bibliothek. Eine funktionierende Wissenschaft benötigt beides: Technik und Bibliotheksbestände. Institutional Repositories führen diese Elemente recht gut zusammen, bilden aber bei realistischer Betrachtung nur einen Baustein einer sehr vielgestaltigen Wissenschaftskultur in Deutschland. Die eindimensionale wissenschaftspolitische Argumentation, die sich im Wochenrhythmus auf den FAZ-Seiten zu "Forschung und Lehre" findet, steht dem diametral entgegen. An dem Beitrag von Günter Krings dürfte der Verlagslobby jedenfalls sehr einsichtig werden, was wirklich ein Bärendienst ist. In Zeiten eines hochprofessionalisierten Kommunikationsmanagements sollte jemandem wie dem CDU-Fraktionsvorsitzenden solch ein verquerer und offensichtlich argumentativ taschenspielertrickartiger Text eigentlich nicht mehr durchrutschen.
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Kommentare
Alternative Positionen zum Zweitverwertungsrecht in der CDU
Björn Grau weist über Twitter zusätzlich darauf hin, dass die Aussagen von Günter Krings nicht unbedingt repräsentativ für die CDU sein müssen und erinnert an eine Forderung der MdBs Michael Kretschmer und Tankred Schipanski:
Noch ein Kommentar zum Open-Access/DFG-Beitrag von Günter Krings
Eine weitere Auseinandersetzung mit dem Artikel in der FAZ unternimmt Tobias Schulze im Blog der Digitalen Linken. Während ich mich zugegeben in meinen Anmerkungen ein wenig von der kämpferischen Stimmung der Vorlage anstecken ließ, versucht der dort publizierte Beitrag eine gebremstere Auseinandersetzung mit den von Günter Krings zusammengestellten Argumenten. Dabei wird unter anderem die Irritation über die Entgegensetzung Professoren gegen Akademischer Mittelbau noch einmal anders abgebildet:
Am Abend dieses Lesetages erscheint mir das beinahe ein wenig zuviel Mühe der Interpretation. Wahrscheinlich hätte man dem Beitrag gar nicht soviel Beachtung schenken müssen, denn dass er sein Thema nicht trifft, liegt meines Erachtens deutlich sichtbar auf der Hand. Mich überraschte lediglich die Tatsache, dass der Text in dieser widersprüchlichen Form überhaupt an dieser Stelle publiziert wurde. (Was meinen zugegeben etwas angriffigen Schlusssatz erklärt, hinter dem aber eigentlich mehr Erstaunen als Attacke steht.) Man macht es damit auch dem Gegenüber im Diskurs sehr einfach: Die DFG kann als Reaktion einfach ihre Pressemitteilung aus der letzten Woche noch einmal verteilen:
Wobei der damit gemeinte Beitrag von Roland Reuß und Volker Rieble vergleichsweise deutlich mehr Substanz aufwies.
DFG-Stellungnahme zum Beitrag von Reuß/Rieble (FAZ, 19.10.2011)
Eine weitere Ergänzung:
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) veröffentlichte heute eine ausführliche Stellungnahme (PDF) zum Beitrag von Roland Reuß und Volker Rieble aus der FAZ vom 19.10.2011. Auf 15 Seiten setzt sich die DFG detailliert mit den dort erhobenen Vorwürfen auseinander. Der Diskurs im Sinne eines wechselseitigen kommunikativen Bezugs läuft also. Der Artikel von Günter Krings spielt in der Auseinandersetzung keine Rolle und erschien vermutlich auch zu spät, um noch berücksichtigt zu werden. Aus der Perspektive des Wissenschaftsurheberrechts enthält das Papier keine Neuigkeiten. Diese Frage spielte ja auch in der Vorlage von Reuß/Rieble nur eine Nebenrolle. Dort hieß es:
Die DFG bemerkt dazu knapp und mit einem Verweis auf die Seite www.allianz-initiative.de:
Allianz der Wissenschaftsorganisationen zu Günter Krings
Am 29.10.2011 reagierte die Allianz der Wissenschaftsorganisationen auf den Artikel von Günter Krings und stellte in einer Pressemitteilung ihr Anliegen sowie den Charakter eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts für WissenschaftlerInnen nochmals dar :
"Der Allianz der Wissenschaftsorganisationen geht es darum, die bestehenden Hindernisse zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Forschung und Lehre abzubauen und Open Access zu ermöglichen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind gegenüber den Verlagen und deren Quasi-Monopolstellung in einer stark benachteiligten Situation. Das unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht würde die Position wissenschaftlicher Autoren stärken. Damit ist kein Zwang verbunden: Unabdingbares Recht bedeutet, dass Autorinnen und Autoren nicht verpflichtet werden können, ihr Recht exklusiv an Verlage abzutreten. Ob sie es etwa für eine Zweitpublikation mit Open Access selbst wahrnehmen, bleibt ihnen überlassen. Der Wille der Wissenschaft zur Öffentlichkeit und die damit verbundene Demokratisierung des Zugangs zum Wissen verdienen breite gesellschaftliche Unterstützung."
idw-online: Allianz der Wissenschaftsorganisationen nimmt zur FAZ und zum Thema Open Access Stellung
Remigius Bunia antwortet Günter Krings in der FAZ
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung etabliert sich augenscheinlich als zentrales Medium der Debatte zum Wissenschaftsurheberrecht. In der Ausgabe dieses Mittwochs druckt sie eine äußerst lesenswerte Entgegnung des Literaturwissenschaftler Remigius Bunia auf den Beitrag von Günter Krings vom 26.10. 2011. (Wieso darf ich mich nicht ausdrucken. In: FAZ vom 16.11.2011, S. N5) Als Juniorprofessor vertritt er zugleich die von Günter Krings ins Feld geführten Nachwuchswissenschaftler, die häufig dem laut Günter Krings durch Publikationsverfahren wie Open Access benachteiligten Mittelbau angehören, und möchte sich so gar nicht von ihm vereinnahmt sehen. Vielmehr attackiert er den Beitrag des Politikers heftig:
Der Öffentlichkeit möchte man dieses Nicht-Wissen zugestehen. Von Wissenschaftspolitikern sollte man jedoch einen anderen Kompetenzhintergrund erwarten dürfen, auch wenn die Erfahrung nahe legt, dass Remigius Bunia nicht ganz Unrecht hat. In jedem Fall können die Repräsentanten der Wissenschaftspolitik nun in der FAZ lesen, wohin das geltende Urheberrecht den Wissenschaftsnachwuchs führen kann. Nämlich in den Buchhandel:
Inwieweit diese Nachverwertung tatsächlich urheberrechtlich problematisch ist, vermag ich spontan nicht zu beurteilen. Spannend wäre es, wie diese Art von "Professionskopie" in einem möglichen Rechtsstreit bewertet werden würde und ob vielleicht ein Preprint, der nicht das Satzbild der Verlagspublikation aufweist, denselben Zweck erfüllen könnte. Aber das führt vom Thema weg und es ist nachvollziehbar, dass wenn man es als junger Literaturwissenschaftler nicht darauf ankommen lassen mag. Sondern vielleicht einfach und möglichst urheberrechtlich unkompliziert seiner Wissenschaft nachgehen. Offensichtlich ist jedoch, dass ein Zweitveröffentlichungsrecht - was bei Günter Krings und dem Börsenverein verbindliches Zweitverwertungsrecht und beim Urheber Remigius Bunio Zweitnutzungsrecht heißt - auch in solchen Zusammenhängen vermutlich viel Unsicherheit beseitigen könnte. Einfach Ausdrucken, Selbstbinden und ohne Zaudern als Referenzband der Bewerbung beilegen - möglicherweise erfahren einige Wissenschaftler erst durch diesen Artikel, dass das gar nicht geht.
Deutlich wird auch in diesem Strang des Diskurses, wie verschiedene Interessenlinien zu differenzieren sind und es ist sehr begrüßenswert, mit dem Text Remigius Bunios die von Günter Krings angerissene Gegenüberstellung von Wissenschaftsestablishment (inklusive Deutschen Hochschulverband) und Nachwuchswissenschaftlern weiter elaboriert vorzufinden. Zudem zeigt sich ein weiteres Mal anschaulich, dass die Ziele der Verwerter und die der Urheber im Wissenschaftsbereich keinesfalls identisch sind und schon gar nicht austariert im geltenden Urheberrechtsgesetz vorliegen.
Daher wäre es gut für den Diskurs, wenn deutlich würde, wer gerade in wessen Namen spricht. Mitunter hat man nämlich den Eindruck, eine Seite benutzte eine andere ein wenig, weil sich damit moralisch besser argumentieren lässt. Günter Krings spricht natürlich für die Verwerter, Remigius Bunios für die Nachwuchswissenschaftler und ich spreche in diesem ganz allgemein als mal staunender, mal zweifelnder Beobachter der Debatte.